Deine Stimme zählt online oder per Brief!

Im Herbst 2025 sind alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eingeladen, über die Zusammensetzung der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände mitzuentscheiden. Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel: entweder digital oder per Briefwahl.

Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November 2025, 23.59 Uhr, möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am 9. November 2025 im 12.00 Uhr.

Die bisherige Urnenwahl entfällt.

Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen.

Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten Auskunftsbegehren

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstands-/Gemeinderatswahl aller Pfarreien im Pastoralen Raum Brilon kann für die Dauer von einer Woche, von Freitag, 01.08.2025 bis einschließlich Freitag, 08.08.2025, im Gemeinsamen Büro, Propsteipfarramt, Propst-Meyer-Str. 5, 59959 Brilon nach vorheriger Terminabsprache unter 02961 2348 oder info@pastoralverbund-brilon.de von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand/Wahlausschuss gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.

Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.

Hier gelangen Sie zu den Informationen über unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Wahl: KV Datenschutzinformation und Gemeinderat Datenschutzinformation

Vorschlagslisten liegen aus

Die jeweiligen Listen der Kandidierenden für die Kirchenvorstandswahlen/Gemeinderatswahlen werden in der Zeit vom 1. bis 15. August 2025 hier auf der Homepage des Pastoralen Raumes Brilon veröffentlicht und hängen an den jeweiligen Kirchen aus. In dieser Zeit haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, Ergänzungsvorschläge einzureichen.