Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstands-/Gemeinderatswahl aller Pfarreien im Pastoralen Raum Brilon kann für die Dauer von einer Woche, von Freitag, 01.08.2025 bis einschließlich Freitag, 08.08.2025, im Gemeinsamen Büro, Propsteipfarramt, Propst-Meyer-Str. 5, 59959 Brilon nach vorheriger Terminabsprache unter 02961 2348 oder info@pastoralverbund-brilon.de von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand/Wahlausschuss gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.
Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.
Hier gelangen Sie zu den Informationen über unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Wahl: KV Datenschutzinformation und Gemeinderat Datenschutzinformation