Krankensalbung

In besonderer Weise hat sich Jesus stets den Kranken in besonderer Weise zugewandt und ihnen die Macht Gottes erwiesen. Zur Vollmacht der Kirche gehört es seitdem, den Kranken die Hände aufzulegen, mit Öl zu salben und für sie zu beten und zu sorgen.

Zu diesem Sakrament (Heilszeichen) gehört stets auch die Erneuerung durch das Bußsakrament, weswegen die Spendung den Bischöfen und Priestern auferlegt ist. Viele verbinden mit diesem Sakrament stets die „Letzte Ölung“, die an die Sterbestunde erinnert: „Muss ich jetzt sterben?“ Nein, die Hl. Krankensalbung ist zuerst keine Todesvorbereitung, sondern eine Aufrichtung in der Krankheit.

Auf Wunsch spenden wir Priester dieses Sakrament dort, wo uns die Kranken darum bitten. Dazu gehören:

  • die Krankenkommunionen, die in der Regel am Herz Jesu-Freitag den Kranken und Bejahrten gereicht werden
  • die Wegzehrung und der Versehgang (Hl. Kommunion in der Sterbestunde)
  • die Firmung in Lebensgefahr
  • das Sterbegebet

Wer ernsthaft erkrankt ist oder an einer bedrohlichen Altersschwäche leidet, kann dieses Sakrament empfangen. Die genauen Voraussetzungen zum Empfang können bei den Priestern erfragt werden.

Nach einer Anmeldung über den Seelsorglichen Notfalldienst über die Zentrale des Krankenhauses unter 02961 7800 oder im Propsteibüro unter Tel. 02961 2348 wird Ihnen sofort geholfen. Selbstverständlich können auch Angehörige anrufen.

Mit der Krankensalbung sind ggfls. auch die Hl. Beichte und die Hl. Kommunion verbunden. Lassen Sie sich vom Priester durch die Liturgie führen. Eine Hilfe ist es, wenn ein Kreuz, eine Kerze und Weihwasser auf einem weißen Tuch bereitstehen.

Der Priester bringt die Hl. Kommunion und das Krankenöl mit.

Nach der Begrüßung besprengt der Priester den Kranken und ggfls. die Angehörigen mit Weihwasser. Es folgen je nach Situation einführende Worte, ein Bußakt/Beichte, Schriftlesung, Fürbitten, Auflegung der Hände, Weihe des Öls oder dankender Lobpreis, Salbung mit den Spendeworten auf Stirn und Händen, abschließendes Gebet, das Vater Unser und der Schluss-Segen.

Zur Beachtung

Um das Sakrament zu schützen, haben die deutschen Bischöfe am 2. Juli 1979 darauf hingewiesen, dass nicht jedem ab einem bestimmten Alter (z. B. ab 70 Jahren) in Gemeinschaftsfeiern die Hl. Krankensalbung gespendet werden darf.

Nach einer genauen Vorbereitung der möglichen Empfänger bieten wir am Tag der Kranken, den Erscheinungstagen der Gottesmutter in Lourdes (11. Februar), diese Möglichkeit zum Empfang in der Propsteikirche an.