In Deutschland steht vor der kirchlichen Trauung die Heirat auf dem Standesamt. Zwar ist seit 2009 auch eine rein kirchliche Trauung gestattet, doch diese wird zivilrechtlich nicht anerkannt und muss von dem zuständigen Bischof genehmigt werden.
Bei einer katholischen Trauung muss wenigstens einer der Partner der katholischen Kirche angehören. Gehört ein Ehepartner einer anderen christlichen Konfession oder Religion an oder ist er bekenntnislos, muss der katholische Ehepartner versprechen, seinen Glauben weiterzuleben, die Kinder katholisch taufen zu lassen und diese im katholischen Glauben zu erziehen.
Wenn die Ehepartner unterschiedlicher Konfession sind, können Sie eine Trauung unter Beteiligung eines evangelischen oder orthodoxen Geistlichen planen. Beziehen Sie diesen von Anfang an auch in die Terminplanung und Gespräche mit ein.