Trauer

Es gehört mit zu den traurigsten Erfahrungen in unserem Leben, wenn ein lieber Mensch von uns geht und wir für die „letzten Dinge“ sorgen müssen. Wir sollten es stets als ein Zeichen der liebenden Fürsorge und der Dankbarkeit verstehen. Der Wille des Verstorbenen ist uns Verpflichtung!

Man sollte zur Lebenszeit alles miteinander besprochen und geregelt haben: Testament, Art und Weise der Beisetzung usw. Hierbei sind Ihnen alle Bestattungsunternehmen hilfreich.

Wenn ein Mensch von uns geht, sind alle rechtlichen Schritte zu regeln. Die Bestattungsunternehmen sind Ihnen behilflich. Die Sorge der Kirche gilt auch den Sterbenden und bereits Verstorbenen.

Wir Priester kommen zum Sterbenden oder bereits Verstorbenen und beten für ihn und versuchen den Trauernden Geleit zu geben. Es ist uns eine Hilfe, wenn Sie ein Kreuz, Weihwasser und eine brennende Osterkerze im Sterbezimmer bereithalten. Bitte wenden Sie sich an den Seelsorglichen Bereitschaftsdienst über die Zentrale des Krankenhauses „Maria Hilf“, Tel. 02961 7800 oder über das Propsteibüro, Tel. 02961 2348. Hier wird vermittelt und geholfen!

Nach einer respektvollen Zeit des Abschiednehmens erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen. Dieses kümmert sich um die Abwicklung aller Dinge, die die Beisetzung betreffen und spricht auch den Termin mit dem Priester, Diakon, der oder die Liturgische/n Beauftragte/n, der Stadtverwaltung sowie mit dem Friedhofsamt ab. Lassen Sie sich führen! Der bestattende Geistliche oder Vertreter wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin für ein Kondolenzgespräch vereinbaren.

Schreiben Sie sich alles auf, was Ihnen für dieses Gespräch wichtig ist. Wir versuchen weitgehend auf Ihre Wünsche bzw. auch auf die Wünsche des Verstorbenen einzugehen, müssen diese aber auch mit den liturgischen Regeln der Kirche in Einklang bringen.

Da heute die Voraussetzungen bei Trauerfeiern und Beisetzungen sehr unterschiedlich sind, ist ein offenes Gespräch mit dem Geistlichen oder Vertreter sehr hilfreich. Die Aufgabe der Kirche ist es, das Leben des Verstorbenen in das Leben Christi zu stellen, letztlich in das Licht der Auferstehung hoffend zu heben. Es gilt nicht, den Verstorbenen eine Ruhmesrede angedeihen zu lassen, das können andere tun.

 

  • Testament und Wünsche zur Beisetzung
  • Wer kann helfen und trösten? Ggf. Gebet im Sterbezimmer mit den Angehörigen
  • Geben Sie die Vorbereitungen in die Hände des Bestattungsunternehmens! Diese nehmen auch den Kontakt zu den Geistlichen sowie zum Friedhofsamt auf.
  • Begräbnisstätte (Kath. Friedhofsamt / Friedhofsordnung)
  • Totengebet, Hl. Messe, Wortgottesdienst, Sonderform je nach Lebensumstand
  • Gestaltung der Begräbnisliturgie in Absprache mit dem Geistlichen oder Vertreter
  • Gebet für die Verstorbenen im Kirchenjahr und zu Hause

Wir möchten Ihnen bei diesen wichtigen Fragen und in Ihrer Trauer helfend beiseite stehen. Bitte helfen Sie uns auch, dass wir dieses auch können!

Ein Gebetszettel mit Bild des oder der Verstorbenen mit Namen, Daten und fürbittendem Gebet ist und bleibt vielen Lebensbegleitern eine Erinnerung und Mahnung zugleich.