06.04.2022

Corona-Schutzmaßnahmen

Stand: 5. April 2022

 

 

Die generelle Empfehlung, die sogenannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich zu beachten (vgl. § 2 Abs. 1 CoronaSchVO NRW), gilt fort.

 

Folgende Grundregeln werden bis auf weiteres anstelle aller bisherigen Regelungen in Absprache mit dem kath. Büro in Düsseldorf für die Feier von Gottesdiensten getroffen:

  • Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen. Es wird empfohlen, Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, einzuhalten!!
  • Gemäß den staatlichen Regelungen entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Das Tragen einer Schutzmaske wird jedoch empfohlen, insbesondere beim Gemeindegesang und in Situationen, in denen Abstände zwischen Personen nicht eingehalten werden können, die nicht zu einem Haushalt gehören. Daher bitte wir eindringlich um das Tragen einer Schutzmaske, da auch viele Gottesdienstbesucher berechtigterweise ängstlich sind.
  • Chöre und Kantoren singen ohne Maske, halten aber Abstände ein.
  • Die Weihwasserbecken werden, beginnend mit der Osternacht, wieder befüllt.
  • Der Kollektenkorb wird wieder von Hand zu Hand gereicht.
  • Es ist weiterhin auf eine gute Durchlüftung der Kirchen zu achten.