16.10.2022

Vorschlagslisten KV-Wahl 19./20.11.2022

In den Kirchengemeiden St. Marien Hoppecke, St. Margaretha Madfeld, St. Vitus Messinghausen und St. Laurentius Rösenbeck findet die nachgeholte Kirchenvorstandswahl am 19./20.11.2022 statt. Hier können sie die aufgestellten Kandidaten anhand der Vorschlagslisten einsehen.

Bekanntmachung der Vorschlagslisten für die Kirchenvorstandswahl
am 19./20.11.2022/ Auslegung der Wählerliste

Die von den Wahlausschüssen aufgestellten Vorschlagslisten für die Kirchenvorstandswahl in folgenden  kath. Kirchengemeinden wird wie folgt veröffentlicht:

St. Marien Hoppecke 
Name Vorname  Alter Beruf Wohnung
Bunse Horst 60 Schlosser Bontkirchener Str. 15
Hennecke Franz-Wilhelm 65 Rentner Bontkirchener Str. 43
Neumann Matthias 57 Kaufm. (Einzelhandel) Heinr. – Jansen-Str. 37
Senge Alexander 42 Steuerberater Berliner Str. 7
St. Margaretha Madfeld
Name Vorname  Alter Beruf Wohnung
Busemann Christiane 55 Stell. Hausserviceleitung Am Rummelpul 4
Decker Ulrich 61 Landwirt Radlinghauserstr. 3
Nolte Stefanie 32 Rechtsfachwirtin Schützenstrr. 3
St. Vitus Messinghausen
Name Vorname  Alter Beruf Wohnung
Lehmann Beate 58 Einzelhandelskauffrau Diemelseestr. 20
Willecke Rita 66 Rentnerin An der Längere 19
Willecke Sebastian 43 Fachplaner Elektrotechnik An der Längere 19
St. Laurentius Rösenbeck
Name Vorname  Alter Beruf Wohnung
Becker Silke 39 Zahnm. Proph. Ass. Altenfilsstr. 93
Dr. Schmidt Rudolf 60 Geschäftsführer Altenfilsstr. 45
Schröder Michael 51 Automobilkaufmann Im Gänsewinkel 5

 

Die Vorschlagslisten sind gem. Art. 7 Abs. 1 der Wahlordnung auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern zu ergänzen.

Wählbar ist gem. § 5 Abs. 1 VVG jeder Wahlberechtigte, der am Wahltage 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist.

Der Ergänzungsvorschlag ist gem. Art. 7 Abs. 2 der Wahlordnung gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit wären, bis drei Wochen vor dem Wahltermin beim Wahlausschuss eingereicht ist.

Die Informationen zur Auslage der jeweiligen Wählerlisten finden Sie an den ortsüblichen Aushängen in den Kirchengemeinden.