Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. In Gemeinden, die sowohl den Kirchenvorstand als auch einen Pfarrgemeinderat wählen, erhalten die Wahlberechtigten zwei Benachrichtigungen. Gemeinden, die nur einen Kirchenvorstand wählen, bekommen nur eine Benachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November 2025, 23.59 Uhr, möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am 9. November 2025 im 12.00 Uhr.
Die bisherige Urnenwahl entfällt.
Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen des erzbischöflichen Generalvikariats.